ENEV 2014 - Was ist neu?

NEU: Bußgeld 1:
Bei Verstoß gegen Deklaration in Anzeigen oder Verstoß gegen Aushändigung des Energieausweises zahlen Vermieter/Verkäufer oder Immobilienmakler Bußgelder bis zu € 15.000,--
NEU: Bußgeld 2:
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht (Registernummer) zahlen Aussteller Bußgelder bis zu € 5.000,--
NEU: Bandtacho mit Effizienzklassen-Angaben (A+bisH)
Neu ist ein Bandtacho mit Effizienzklassen-Angaben (A+ bis H). Zusätzlich zum Endenergiebedarf müssen jetzt bei neu ausgestellten Ausweisen die Effizienzklassen mit angegeben werden. Dazu erhält der neue Energieausweis eine neue Optik. Darüber hinaus endet die Skala der abgebildeteten Energiewerte jetzt bei 250 statt wie vorher bei 400. Der "rote Bereich" beginnt jetzt schon bei 225 statt vorher bei 350. Den neuen Bandtacho haben wir für Sie unter unserer Rubrik "der Bedarfsausweis" abgebildet.
NEU: Behördliche Kontrollen:
Ab jetzt wird geprüft und sanktioniert. Mit der EneV 2014 wird erstmals von staatlicher Seite die Umsetzung der neuen Verordnung geprüft und entsprechend mit Bußgeldern geahndet.
NEU: Pflichtangaben in Immobilienangeboten
Kommerzielle Immobilienanzeigen (in Onlineportale und Zeitungen) müssen zukünftig folgendes beinhalten:
- Art des Energieausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
- Verbrauchskennwert oder Bedarfskennwert (z.B. 150,3)
- Nennung des wesentlichen Energieträgers für die Heizung (z. B. Öl oder Gas)
- Angabe des Baujahres (z.B. 1980)
- Deklaration der Energieeffizienzklasse bei neuen Ausweisen (A+ bis H)
NEU: Energieausweis-Pflicht bei Neuvermietung oder Verkauf
Bei jedem Hausverkauf und bei jeder neuen Vermietung gilt:
· Vorlagepflicht bei jeder Besichtigung
· Aushändigung eines Exemplars (Kopie) nach Abschluss des Kauf-/Mietvertrages
NEU: Registriernummer für Energieausweise
Alle neuen Energieausweise erhalten eine sog. Registernummer Der Aussteller muss bei der zuständigen Behörde diese Registernummer beantragen und den Ausweis an die Behörde senden.

Energieausweis - Varianten?

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Im Energieausweis spiegelt sich ein wenig auch die Geschichte der Energiewende in Deutschland wieder. Angefangen hat alles mit dem Verbrauchsausweis. Das war der erste Energiepass, der eingeführt wurde, als es hieß: Zeig mir, was dein Haus verbraucht. Hier ging man so vor: Hausbewohner wurden befragt, was sie in den letzten 3 Jahren an Energie verbraucht haben. Der Verbrauch wurde zusammengerechnet und der Durchschnitt der letzten drei Jahre war dann der Energiewert. So kam der "Verbrauchsausweis" zustande.
Sehr schnell wurde deutlich, dass es hier gravierende Unterschiede gibt:
Hein Humpel, Maschinenbauer
Hein Humpel (Mitte 30, ledig), ist als Maschinenbauer ständig auf Montage unterwegs und lebt ansonsten alleine in seiner Wohnung (wenn er nicht gerade bei seiner Freundin weilt). Er ist kerngesund und zieht sich daher lieber mal einen Pullover über, bevor er die Heizung aufdreht. Seine Wäsche bringt er immer noch zu seiner Mutter.
Marie Maigloeckchen
In der gleich großen Nachbarwohnung lebt Marie Maiglöckchen, eine alleinerziehende Mutter mit einem Säugling. Sie ist im Mutterschutz und in den nächsten zwei Jahren täglich zu Hause. Sie läuft gerne barfuß in legerer und luftiger Kleidung durch die Wohnung und heizt daher etwas mehr. Ebenso wie Ihr kleiner Sohn mag sie es gerne warm. Sie duscht täglich und badet 3x wöchentlich Ihren Sohn. Auch die Waschmaschine läuft 3 x die Woche. Sie kocht täglich mindestens einmal.
An diesem Beispiel wird deutlich, wie unbrauchbar die Messung des individuellen Verbrauchs ist, um den tatsächlichen Energiewert einer Immobilie abzubilden.
Obwohl es den Verbrauchsausweis heute immer noch gibt (siehe unten) erdachte man sich dann...den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis - Beispiel:
Hier sehen Sie das Beispiel eines Verbrauchsausweises für einen alten Bauernhof, Baujahr 1935 mit 160m² Wohnfläche und einigen Nutzflächen. Der Ausweis wurde bereits vor der EneV 2014 ausgestellt.
Verbrauchsausweis Muster
Wie im oberen Bild zu sehen ist, wurde der Verbrauchsausweis am 10.06.2009 erstellt, die Anlagentechnik (Heizung) ist von 1993. Der Ausweis noch bis zum 10.06.2019 gültig (10 Jahre).
Es handelt sich um eine einzige Wohneinheit. Die Wohnfläche (160m²) und die Gebäudenutzfläche (192m²) sind angegeben.Oben rechts ist die Ausweisnummer vermerkt (Ausweis ID). Heute würde an der Stelle die Registernummer stehen.
Energieverbrauch
Hier ist ersichtlich, dass es sich um einen Verbrauchsausweis handelt, da der Ausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt wurde (Kenntlichmachung durch einfaches ankreuzen).
Verbrauchsausweis Aussteller
Der Aussteller muss ebenfalls angegeben werden. Hier hat ein Dipl-Ing. (FH), also ein Architekt oder Bauingenieur den Ausweis erstellt. Dies geht aus der Signatur (links) sowie aus Stempel und Unterschrift (rechts hervor).
Verbrauchsausweis Erfassung
Die obige Ansicht zeigt die Verbrauchserfassung, die es so nur beim Verbrauchsausweis gibt. In den Jahren 2005 bis 2008 wurde bei diesem Gebäude der Energieverbrauch gemessen. Jedesmal wenn Heizöl getankt wurde, wurde der Verbrauch erfasst. Die Summe geteilt durch 3 jahre ergibt den Energieverbrauchswert.
Verbrauchsausweis Modernisierungsempfehlungen
Die Moderniesierungsempfehlungen gehören in jeden Energieausweis. Sie sind auch im Bedarfsausweis zu finden. Hier kann der Verbraucher erkennen, welche Modernisierungsmaßnahmen noch möglich und sinnvoll sind um den Energiewert weiterhin zu verbessern.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis - Beispiel:
Im oberen Bild sehen Sie den neuen Bedarfsausweis mit neuen Energieeffizienzklassen, wie er ab dem 01. Mai diesen Jahres Pflicht ist. Weiter unten die Darstellung des Bedarfsausweises bis 30. April 2014. Beide Varianten sind weiterhin gültig. Bei neu ausgestellten Energiesausweisen müssen allerdings immer die Energieeffizienzklassen mit angegeben werden (siehe Darstellung oben).
Weitere Änderung: Die Skala endet im neuen Ausweis bereits bei 250 kwh/(m².a). Hier wird deutlich, wo die Energiewende hinführen soll: zu besser gedämmten Gebäuden mit besseren Energiestandards.
Energieausweis - Bedarfsausweis
Wie im oberen Bild zu sehen ist, wurde hier ein Endenergiebedarf von 132,7 KW errechnet. Die Datenerhebung beruht auf den Daten aus dem Datenblatt (weiter unten auf der Seite).
Energieausweis - Bedarfsausweis
Hier ist ersichtlich, dass es sich um einen Bedarfsausweis handelt, da der Ausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs errechnet wurde (kenntlich gemacht durch ankreuzen).
Bedarfsausweis - Lüftungskonzept
Unter "Sonstige Angaben" findet man im Bedarfsausweis Angaben zum Lüftungskonzept (z.B. Heizung oder Lüftungsanlage) und zu alternativen Heizungssystemen.
Dies ist interssant, wenn neben den hauptsächlichen Energieträgern wie Gas oder Öl noch weitere Systeme wie z.B. ein wasserführender Kamin oder Solarthermie genutzt werden.
Der Aussteller muss ebenfalls (wie auch im Verbrauchsausweis) angegeben werden
.
Bedarfsausweis Datenblatt
Die obige Ansicht zeigt die Datenerfassung, die es in dieser Weise nur beim Bedarfsausweis gibt.
Bedarfsausweis Technische Daten
Weitere technische Details zur Gebäudeausstattung (Fenster, Heizung, Türen, Dämmung, etc.) werden ausschließlich im Bedarfsausweis angegeben, nicht beim Verbrauchsausweis.
Die Modernisierungsempfehlungen gehören in jeden Energieausweis, so auch im Bedarfsausweis. Hier wird vermerkt, welche Modernisierungsmaßnahmen noch möglich und sinnvoll sind um den Energiewert weiterhin zu verbessern.

Wer braucht keinen Energieausweis?

Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Gebäude benötigen keinen Energieausweis.
Hier hat der Gesetzgeber Ausnahmen geschaffen. Die Auflagen des Denkmalschutzes und die Vorgaben der EnEV sind häufig nicht besonders gut miteinander vereinbar. Dämmvorgaben nach der EneV könnten den individuellen Charakter eines historischen Gebäudes unter Umständen zerstören.
Kleine Gebäude
Kleine Gebäude (mit weniger als 50m² Wohnfläche) sind ausgenommen und benötigen keinen Energieausweis.
Selbstgenutze Eigenheime
Sofern Sie Ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen und in absehbarer Zeit nicht die Absicht haben es zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie auch keinen Energieausweis.
Sonderregelungen für unregelmäßig bewohnte Gebäude
Gebäude, die nicht ständig genutzt werden (z.B. Ferienhäuser) oder einer speziellen Nutzung unterliegen (z.B. Wohnmöglichkeiten in Schrebergärten) benötigen keinen Energieausweis.
Weitere Ausnahmen finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung und im Bundesanzeiger.

Was kostet der Energieausweis?

Die Preise, die am Markt für den Energieausweis verlangt werden, unterscheiden sich erheblich.
Nicht nur nach Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), sondern auch nach Aussteller. Hier lohnt sich ein Preisvergleich.
Hütten und Paläste verschenkt Energieausweise an ausgewählte Kunden.
Kosten für den Bedarfsausweis:
Der Bedarfsausweis kostet zwischen € 150,-- und € 1.000,-- (je nach Aufwand). Hier lohnt sich in jedem Falle ein Preisvergleich. Bei Preisen über € 1.000,-- sollten Sie stutzig werden.
Energieausweis geschenkt:
Für Verkäufer und Vermieter, die uns einen Allein-Vermittungsauftrag erteilen, übernehmen wir die Kosten für den Energieausweis.
Kosten für den Verbrauchsausweis:
Die Kosten für den Verbrauchsausweis betragen zwischen € 25,-- und € 100,--. Auch hier lohnt sich ein Vergleich.

Energieausweis Gratis?

Seit dem 01.01.2009 sind Vermieter/Verkäufer bereits verpflichtet, den Interessenten für ihre Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Diese Verordnung wurde durch die EneV 2014 erheblich verschärft.
Das nicht "zugänglich machen" des Ausweises stellt seitdem eine Ordnungswidrigkeit dar. Ab dem 01.05.2015 hat der Gesetzgeber sogar ein empfindliches Bußgeld verhängt, wenn die Energie-Verbrauchsdaten in kommerziellen Anzeigen (z.B. in Zeitungen oder Immobilienportalen) nicht angegeben werden. Diese Vorschrift gilt auch private Inserenten.
So kann es jetzt bis zu € 15.000,-- kosten, wenn Energieausweise bei Vermietung oder Verkauf nicht vorliegen oder die Kennwerte in kommerziellen Medien fehlen. Abmahnanwälte sind damit beschäftigt, die "Missetäter" abzukassieren. Bei dieser horrenden Bußgeldforderung ein lohnendes Geschäft.
Aber auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will laut "taz" die Umweltsünder auf eigene Faust jagen: "Die Organisation kündigte an, sie werde den bundesweiten Anzeigenmarkt genau beobachten und als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation 'Verstöße juristisch verfolgen'. (Zitat: taz online vom 30.04.2015)"

Kostenlos für unsere Kunden

Unsere Kunden können darüber nur lachen: Wir besorgen alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für den Vermietungs- oder Verkaufsprozess. Hierzu gehört auch der Energieausweis.
Den Energieausweis erstellen wir selbst, denn wir sind Gebäudeenergieberater (HWK) und Immobilienmakler (IHK). - Beim Hausverkauf ist dieser Service kostenlos für Sie. - Für den erfolgreichen Abschluss der Vermittlung gehen wir für Sie in Vorleistung. Nach Beendigung des Vermittlungsprozesses bekommen Sie den Ausweis von uns ausgehändigt.

Welcher Ausweis für wen?

Welcher Energieausweis ist der richtige für mich?

Wie entscheide ich, welcher Ausweis für mein Haus der richtige ist?

Der Bedarfsausweis:

In 75% aller Fälle wird der Bedarfsausweis für Sie der richtige sein. Warum?
Etwas umständlicher drückt es der Gesetzestext aus. Da ist von "Häusern mit bis zu vier Wohneinheiten" die "vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut wurden" die Rede "und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden". In diesen Fällen ist der "bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht".
Die überwiegende Anzahl bestehenden Wohneigentums befindet sich in der Hand von Eigenheimbesitzern (selbstgenutzt oder vermietet). Eigenheime haben in der Regel nur eine oder höchstens zwei Wohneinheiten.

Der Verbrauchsausweis:

Für alle Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten dürfen Sie wählen, ob Sie den Verbrauchs- oder den Bedarfsausweis bevorzugen. Bitte beachten Sie aber hierbei: Auch bei Mietern und Käufern ist bekannt, welche Aussagekraft dem Verbrauchsausweis zuerkannt wird. Bevor Sie also zwei Ausweise erstellen lassen müssen, ist es im Zweifel günstiger, gleich den Bedarfsausweis erstellen zu lassen.
Energieausweis Gratis