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Bußgeld |
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Bußgeld 1:
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Neu ist ein Bandtacho mit Effizienzklassen-Angaben (A+ bis H). Zusätzlich zum Endenergiebedarf müssen jetzt bei neu ausgestellten Ausweisen die Effizienzklassen mit angegeben werden. Dazu erhält der neue Energieausweis eine neue Optik. Darüber hinaus endet die Skala der abgebildeteten Energiewerte jetzt bei 250 statt wie vorher bei 400.
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Behördliche Kontrollen |
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Ab jetzt wird geprüft und sanktioniert. Mit der EneV 2014 wird erstmals von staatlicher Seite die Umsetzung der neuen Verordnung geprüft und entsprechend mit Bußgeldern geahndet. |
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Pflichtangaben in Immobilienangeboten
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Kommerzielle Immobilienanzeigen (in Onlineportale und Zeitungen) müssen zukünftig folgendes beinhalten:- Art des Energieausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis- Verbrauchskennwert oder Bedarfskennwert (z.B. 150,3)- Nennung des wesentlichen Energieträgers für die Heizung (z. B. Öl oder Gas)- Angabe des Baujahres (z.B. 1980)- Deklaration der Energieeffizienzklasse bei neuen Ausweisen (A+ bis H) |
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Energieausweis-Pflicht bei Neuvermietung oder Verkauf
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Bei jedem Hausverkauf und bei jeder neuen Vermietung gilt:· Vorlagepflicht bei jeder Besichtigung· Aushändigung eines Exemplars (Kopie) nach Abschluss des Kauf-/Mietvertrages |
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Registriernummer für Energieausweise |
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Alle neuen Energieausweise erhalten eine sog. RegisternummerDer Aussteller muss bei der zuständigen Behörde diese Registernummer beantragen und den Ausweis an die Behörde senden. |
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Energieausweis-Varianten: |
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Der Bedarfsausweis: |
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Der Verbrauchsausweis: |
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Die Ausnahmen: Wer braucht keinen Energieausweis? |
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Was kostet der Energieausweis? |
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Energieausweis gratis! |
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Welcher Ausweis für welches Gebäude?
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Energieausweis-Pflicht!
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Vorsicht: Bußgeld!!!!
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Energieausweis: Aussagekraft/Kritik: |
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